Konformitätserklärung
CE-Kennzeichnung
Risikobeurteilung
Dokumentation

Vorgaben der Maschinenrichtlinie (MRL)

Paragraph

Die MRL fordert im Anhang I in ‚Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen‘ im Kapitel ‚Allgemeine Grundsätze‘ Absatz 1. vom Hersteller einer Maschine oder seinem Bevollmächtigtem die Durchführung einer Risikobeurteilung, um die „für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln“. Mit der Formulierung „Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden“ legt sie auch den Zeitpunkt der Durchführung fest: nämlich in die Entwurfs- bzw. Projektierungsphase der Maschine.

Software

Risikobeurteilung
WEKA-Logo

Aktualisierte AGB

Wir haben unsere AGB aktualisiert und korrigiert.

Die aktuelle Fassung ist nun vom 03.08.2020, bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Anfragen und Bestellungen!

30 Jahre IBS

Seit April 2019 dürfen wir auf 30 Jahre IBS Ingenieurbüro Schneider zurückblicken.

Teilnahme am Seminar "Sicherheitstechnik im Dialog"

Anfang Mai 2019 nahmen wir am Seminar "Sicherheitstechnik im Dialog" teil. Organisiert wurde dieses Seminar von der Firma SICK Vertriebs-GmbH. Die kompetente Seminarleitung führte durch eine rundum empfehlenswerte Veranstaltung.