Richtlinienrecherche
In der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird im Artikel 3 ‚Spezielle Richtlinien‘ darauf hingewiesen, dass die im Anhang I genannten Gefährdungen von anderen Gemeinschaftsrichtlinien genauer erfasst sein können. Damit gilt die Maschinenrichtlinie für diese Maschine und diese Gefährdungen nicht mehr.
Beispiel: ‚Fahrzeugrichtlinie‘ 2007/46/EG
Es können aber auch zusätzlich zur Maschinenrichtlinie weitere Richtlinien für besondere Aspekte der Maschine zur Anwendung kommen.
Beispiel: ‚EMV-Richtlinie‘ 2014/30/EU (Neufassung)
Es ist also notwendig, alle für die Maschine geltenden Richtlinien zu ermitteln.